Deutsche ohne Krankenversicherung

Deutsche Personen ohne Krankenversicherung sind fast immer Selbständige. Unter "Deutsche" verstehen wir hier auch Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, die Ihren Wohnsitz schon länger in Deutschland haben. Dieser Personenkreis hat entweder bei Beginn der Selbständigkeit keine PKV gewählt, und sich bei der gesetzlichen Kasse abgemeldet. In den Zeiten vor der Pflicht zur Krankenversicherung ging das noch. Oder sie waren gesetzlich oder privat krankenversichert, und haben diese wegen Nichtzahlung des Beitrags verloren. Was auch nur geschehen konnte, bevor es Gesetz wurde, eine Krankenversicherung zu haben. Seit 1.1.2009 geht es nicht mehr ohne Krankenversicherung.

War man zuletzt in der gesetzlichen Kasse (GKV), ist man zwar berechtigt, zur letzten Kasse wieder zurückzukehren. Jedoch muss man dann die gesamte Zeit, wo man unversichert war (oder ab da, wo es Pflicht wurde, eine Krankenversicherung zu haben) die Beiträge in voller Höhe nachzahlen. Gewöhnlich auf der Grundlage des jetzt aktuellen Beitrags. Das kann in die Zehntausende von Euro gehen, ist also für Unversicherte kaum durchführbar. Wenigstens gibt es keine Gesundheitsprüfung, und man kann auch nicht wegen schlechter Schufa abgelehnt werden.

War man zuletzt bereits in einer PKV,  ist auch wieder nur die PKV möglich.  Unversicherte müssen in der PKV ab dem 2.Monat bis zum 6. Monat einen vollen Monatsbeitrag als Prämienzuschlag bezahlen (im Jargon auch Strafgebühr genannt). Für jeden weiteren unversicherten Monat kostet es noch 1/6 des Monatsbeitrags. Maximal können es in der Summe 14 Monatsbeiträge sein. Das ist selbst bei einem günstigen Beitrag immer noch viel Geld, von dem man nichts hat. Eben nur eine Strafe, wie es das Gesetz vorsieht. Es gibt auch nur eine Handvoll privater Versicherer, die überhaupt Personen aufnehmen, die längere Zeit unversichert waren. Die Meisten lehnen grundsätzlich ab.

Dazu kann noch kommen, dass durch geschäftliche oder private Probleme die Schufa nicht mehr so glatt ist, dass einen die PKV aufnimmt. Es kann zur Ablehnung aus wirtschaftlichen Gründen kommen. Genauso ist die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen möglich, wenn man inzwischen nicht mehr so gesund ist. Zur Not geht dann zwar noch die Annahme im sogenannten Basistarif, mit kassenähnlichen Leistungen. Dieser kostet jedoch auch schon über 600,- Euro monatlich, was die "Strafgebühr" sehr hoch macht. Das ist also ein Weg, der entweder teuer ist (wenn auch nicht so teuer wie die Beitragsnachzahlung in der GKV), oder sogar undurchführbar sein kann. 


In solchen Fällen ist eine Europäische Krankenversicherung die einzige sinnvolle Lösung. Hier gibt es keine Nachzahlung irgendwelcher Art, und niemand wird aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Lediglich mit gewissen Leistungseinschränkungen muß man unter Umständen leben, wenn es relevante Vorerkrankungen gab. Eine Europäische Krankenversicherung ist (je nach Alter) auch vergleichsweise günstig. Das hat verschiedene Gründe. Auf diese Weise kann ein Kunde einen ordentlichen, bezahlbaren Versicherungsschutz erhalten; nur die Leistungen im Zahnbereich sind deutlich begrenzt, je nach Tarif. Allerdings, die Pflicht zur Krankenversicherung läßt sich damit nicht erfüllen, weil verschiedene Grundlagen nicht vorhanden sind.

 

Die Europäische Krankenversicherung kann eine Brücke zur Deutschen PKV sein. Wenn sie einige Zeit besteht, kann später bei einer PKV, die hinsichtlich der Europäischen Krankenversicherung tolerant ist, die Aufnahme erfolgen. Oder wenn das gesundheitliche bzw. finanzielle Hindernis nicht mehr besteht, geht man dann den Wechsel in die deutsche PKV an. Jeweils ohne Strafgebühr! Auch hierzu führe ich zur gegebenen Zeit die Beratung gerne durch.   

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Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Aufgrund geltender Vorgaben in Deutschland erfüllen die Angebote nicht oder nur teilweise die Kriterien der Versicherungspflicht gem. §193 VVG. U.a. sind die Beiträge ohne Altersrückstellung kalkuliert und daher nicht geeignet, den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu ersetzen

(keine substitutive Krankenversicherung).